Starte JETZT

Starte den Direktvertrieb von deinem Wohnort aus mit einer Zweigniederlassung

Deine Idee ist zukunftsträchtig, das Marketing und die Finanzierung sind überlegt und im persönlichen Umfeld spricht alles für eine Selbständigkeit im Direktvertrieb. Gut! – dann steht deiner Unternehmensgründung nichts mehr im Wege.

Wann muss du einen Gewerbeschein lösen oder eine Zweigniederlassung anmelden?

Eine vor Ort  erhältliche Gewerbeberechtigung benötigst du, wenn du deine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Selbständig ist sie, wenn du auf eigene Rechnung (Provisionsabrechnung) und Gefahr handelst. Regelmäßig bist du tätig, wenn du wiederholt (ab zwei Vermittlungen) oder längere Zeit tätig wirst. Ertragsabsicht liegt vor, wenn du dir einen wirtschaftlichen Vorteil erwartest – unabhängig von Umsatzhöhe oder Gewinn.

Selbst geringe Einkommen erfordern daher von Anfang an einen Gewerbeschein bzw. die Anmeldung einer Zweigniederlassung!

Ausnahme: Keinen Gewerbeschein braucht, wer bei einem (Direktvertriebs-)Unternehmen zu günstigen Konditionen für den Eigenbedarf einkauft oder einmalig ohne Vertrag ein
Clubmitglied wirbt. Werden aber kommerzielle Inserate oder Webseiten geschaltet (z.B.Webshop), ist eine Gewerbeberechtigung fällig.

Welchen Nutzen bringt mir diese Selbständigkeit?

Angemeldete Direktberater genießen etliche Vorteile:

  • Kostenlose WKO – Direktvertriebskarte (Golden Card) als Ausweis und Symbol für Qualität
  • Kostenfreie Informationen und Formular-Downloads im WKO – Extranet
  • Bestellmöglichkeit über Webshop Direktvertrieb
  • Regelmäßige und aktuelle Informationen über eine kostenlose Mitgliederzeitung
  • Kostenbeteiligung der Landesgremien bei Teilnahme am WIFI-Kurs „Direktvertrieb – Chance für die Zukunft“ u.v.m.

Die Kosten für Neugründung/Selbständigkeit bzw. der Anmeldung einer Zweigniederlassung sind minimal

Die Anmeldung bei der Behörde ist formlos schriftlich oder mündlich möglich. Nur geringe Einstiegskosten kommen auf den Direktberater zu: Mit der in den Landesgremien Direktvertrieb oder im Gründerservice erhältlichen Erklärung NEUFÖG 1 oder 3 wirst du von Gebühren und Abgaben entlastet bzw. befreit.

Du kannst dich von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen, dann fallen Fixkosten nur noch beim Unfallversicherungsbeitrag (gewinnabhängig) und der Grundumlage des Landesgremiums Direktvertrieb (ca. 10 Euro monatlich) an.

Dafür erhältst du deine persönliche und zielgerichtete Rundumbetreuung das ganze Jahr hindurch!

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich ohne Gewerbeschein tätig werde?

Selbständiges Tätigwerden ohne Gewerbeschein bzw. Anmeldung einer Zweigniederlassung wird empfindlich bestraft:

  • Direktberatern drohen bei einer Verwaltungsübertretung Strafen bis zu 3.600,- €
  • Direktvertriebsunternehmen müssen bis 2.180,- € zahlen, wenn sie wissentlich Direktberater ohne Gewerbeschein tätig sein lassen
  • Klagen wegen unlauterem Wettbewerb verursachen hohe Anwalts- und Gerichtskosten
  • Kein Gewerbeschein gilt als Indiz für ein Arbeitsverhältnis: Direktvertriebsunternehmen müssen unter Umständen SV-Beiträge nachzahlen
  • ÜBRIGENS: Die Gefahr, vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb erwischt zu werden, ist durch die Notwendigkeit breiter Kommunikation im Direktvertrieb (Werbung in Printmedien, Veranstaltungen, Internetauftritte) sehr hoch!

Hol dir deinen Gewerbeschein oder melde gleich eine Zweigniederlassung an.

Die Quelle diese Textes findest du unter www.derdirektvertrieb.at

Lösen eines Gewerbescheins versus Gründung einer Zweigniederlassung?

Die Gründung der Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist absolut preiswert und sichert zusätzlich dein Privatvermögen.

Vorteile und Besonderheiten

Die Gründung einer Zweigniederlassung hat viele Vorteile:

  • für die Gründung einer Zweigniederlassung wird kein Mindestkapital benötigt– im Gegensatz zur Gründung einer eigenständigen GmbH
  • bei den sonstigen Gründungskosten fallen geringere Beträge an, da bei der Errichtung einer Zweigniederlassung keine Notariatsaktspflicht besteht, es muss nur die Unterschrift notariell oder vom Gericht beglaubigt werden
  • in Zweigniederlassungen müssen weder General- bzw. Hauptversammlungen abgehalten noch Beschlüsse protokolliert werden

Rechtlich handelt es sich bei einer Zweigniederlassung um einen selbständigen Geschäftsbetrieb mit eigener Organisation und wirtschaftlicher Selbständigkeit. Da die Zweigniederlassung aber keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, gelten die durch die Zweigniederlassung geschlossenen Verträge als durch die Mutterfirma geschlossen, sodass dieses auch als Rechtsträger haftet.

Steuerrecht

Jede österreichische Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus einem beliebigen EU Land wird in Österreich ein eigenständiges Steuersubjekt betreffend Ertragsteuern und Umsatzsteuer. Sie bekommt vom Finanzamt eine Steuernummer und eine UID Nummer.

Zwischen Österreich und anderen EU Ländern gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, wonach die Gewinne der österreichischen Zweigniederlassung nur in Österreich zu versteuern sind. 

Zusammenfassung

Zweigniederlassungen können ebenso schlank und eigenständig geführt werden wie eine Einzelfirma, haben aber den Haftungsvorteil einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>